Vertragspartner & anwendbares Recht
Diese Seite ist die allein maßgebliche Quelle dafür, mit wem Sie kontrahieren, welches Recht auf diesen Vertrag anwendbar ist und wo Streitigkeiten ausgetragen werden.
Auf einen Blick
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Vertragspartnerin | CashXChain UG (haftungsbeschränkt), Feldkirchen-Westerham, Deutschland |
| Anwendbares Recht | Materielles Schweizer Recht, weltweit für alle Kunden, CISG ausgeschlossen |
| Gerichtsstand — EU, EWR und EFTA | Handelsgericht des Kantons Zürich , andernfalls die Gerichte der Stadt Zürich |
| Gerichtsstand — übrige Welt | Schiedsverfahren nach der Schweizerischen Schiedsordnung , Sitz Zürich, auf Englisch, ohne Streitwertobergrenze |
| Stets vor staatlichen Gerichten | Einstweiliger Rechtsschutz, unbestrittene Forderungen, Ansprüche aus geistigem Eigentum |
| Mitteilung vor Klagen des Kunden (EU/EWR/EFTA) | 30 Tage |
| Maßgebliche Sprachfassung | Englisch |
Verbindlich sind die nachstehenden Ziffern. Diese Übersicht fasst sie zusammen und ändert sie nicht.
1. Vertragspartnerin
Betreiberin der CashXChain-Plattform und Vertragspartnerin sämtlicher Kundenverträge ist die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) („CashXChain“, „wir“, „uns“), eine deutsche Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 34664. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) betreibt die Plattform aufgrund einer Lizenz ihrer Holdinggesellschaft, der CashXChain Inc.
2. Konzernstruktur und Vertragsübernahme
Konzernstruktur
Die CashXChain Inc. (Delaware, USA) ist die Muttergesellschaft der CashXChain-Unternehmensgruppe (die „CashXChain Group“) und hält die Schutzrechte der Gruppe. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist derzeit die einzige operative Gesellschaft. Im Rahmen der laufenden gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung wird die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CashXChain Inc.; bis zum Abschluss dieser Umstrukturierung hält die CashXChain Inc. keine Anteile an der CashXChain UG (haftungsbeschränkt). Mit dem Wachstum der Plattform sind weitere lokale Tochtergesellschaften in anderen Rechtsordnungen geplant.
Vertragsübernahme
CashXChain kann diesen Vertrag ganz oder teilweise auf eine andere Gesellschaft der CashXChain Group oder — im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Verschmelzung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs oder wesentlicher Vermögenswerte — auf einen Dritten übertragen. Eine Übertragung wird nur insoweit wirksam, als der Übernehmer die Leistung erbringen kann. Teile der Leistung erbringen lizenzierte Partner unter ihren eigenen Zulassungen; ein Partner muss dem Eintritt des Übernehmers an unserer Stelle unter Umständen zunächst zustimmen oder ihn in eigenem Recht zulassen. Bis dahin geht der Teil der Leistung, der von diesem Partner abhängt, nicht auf den Übernehmer über. Wir informieren Sie in angemessener Zeit vor Wirksamwerden der Übertragung. Erfolgt die Übertragung auf einen Rechtsträger außerhalb der CashXChain Group, können Sie den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung kündigen. Eine Übertragung innerhalb der CashXChain Group begründet kein Kündigungsrecht. Sie dürfen diesen Vertrag sowie Rechte oder Pflichten daraus nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten oder übertragen.
3. Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag sowie auf sämtliche außervertraglichen Schuldverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit ihm findet das materielle Recht der Schweiz Anwendung unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Dies gilt weltweit für alle Kunden.
Warum Schweizer Recht
- Neutraler Boden. Schweizer Recht ist das Recht keiner unserer eigenen Gesellschaften — weder der deutschen operativen Gesellschaft noch der US-Holding. Unsere Kunden sind international; für alle gilt dieselbe neutrale Rechtsordnung zu denselben Bedingungen.
- Ein gefestigtes Vertragsrecht. Das schweizerische Obligationenrecht gilt seit 1912 und gehört zu den am häufigsten gewählten Rechtsordnungen für grenzüberschreitende Handelsverträge. Sein Inhalt ist stabil, seine Rechtsprechung veröffentlicht.
- Ein Fachgericht. Das Handelsgericht des Kantons Zürich entscheidet mit Berufsrichtern und mit Fachrichtern aus der betroffenen Branche. Es urteilt als einzige kantonale Instanz; die Beschwerde geht unmittelbar an das Schweizerische Bundesgericht.
- Vollstreckbare Schiedssprüche. Ein in Zürich ergangener Schiedsspruch ist in über 170 Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens von 1958 vollstreckbar; die Schweiz hat es ohne Vorbehalt ratifiziert.
- Kein Verlust an Datenschutz. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission. Die Wahl Schweizer Rechts und eines Schweizer Gerichtsstands senkt das Schutzniveau nicht, das für personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung gilt.
4. Gerichtsstand — Kunden in der EU, dem EWR oder der EFTA
Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem EFTA-Staat ist für Klagen des Kunden das Handelsgericht des Kantons Zürich , Schweiz, ausschließlich zuständig, soweit es sachlich zuständig ist, andernfalls die zuständigen Gerichte der Stadt Zürich.
CashXChain kann nach eigener Wahl Verfahren gegen den Kunden einleiten:
- vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich , soweit es sachlich zuständig ist, andernfalls vor den zuständigen Gerichten der Stadt Zürich;
- vor jedem Gericht in der EU oder EFTA, das nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia) oder dem Lugano-Übereinkommen zuständig ist;
- am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden; oder
- im Schiedsverfahren nach der Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre. Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich, Schweiz, Verfahrenssprache ist Englisch. Übersteigt der Streitwert CHF 1’000’000 nicht, entscheidet ein Einzelschiedsrichter, andernfalls entscheiden drei Schiedsrichter. Für den Streitwert, der dem Schiedsverfahren unterbreitet werden kann, besteht keine Obergrenze.
Mitteilung vor Verfahrenseinleitung. Vor Erhebung einer Klage gegen CashXChain teilt der Kunde CashXChain den beabsichtigten Anspruch schriftlich mit und benennt dabei dessen Gegenstand und den Streitwert. Der Kunde kann das Verfahren einleiten, sobald seit Zugang dieser Mitteilung 30 Tage vergangen sind. CashXChain kann bis zum Ablauf dieser Frist das Schiedsverfahren nach dem vierten Aufzählungspunkt oben wählen, oder, soweit keine Mitteilung erforderlich ist, bis CashXChain zur Sache erwidert hat. Dieser Absatz gilt nicht für Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz und nicht, soweit die Mitteilung zum Ablauf einer Verjährungsfrist führen würde.
Verfahrenssprache. Soweit das angerufene Gericht Verfahren in englischer Sprache zulässt, beantragen die Parteien übereinstimmend, das Verfahren in englischer Sprache zu führen.
5. Schiedsverfahren — Kunden außerhalb der EU, des EWR und der EFTA
Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der EFTA — einschließlich des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Kanadas — werden Klagen des Kunden endgültig durch ein Schiedsverfahren nach der Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre entschieden. Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich, Schweiz, Verfahrenssprache ist Englisch. Übersteigt der Streitwert CHF 1’000’000 nicht, entscheidet ein Einzelschiedsrichter, andernfalls entscheiden drei Schiedsrichter. Für den Streitwert, der dem Schiedsverfahren unterbreitet werden kann, besteht keine Obergrenze.
CashXChain kann nach eigener Wahl Verfahren gegen einen solchen Kunden im Schiedsverfahren zu den vorstehenden Bedingungen einleiten, oder vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich , soweit es sachlich zuständig ist, andernfalls vor den zuständigen Gerichten der Stadt Zürich, oder vor jedem Gericht in der EU oder EFTA, das nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia) oder dem Lugano-Übereinkommen zuständig ist, oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden.
Verfahrensverbindung. Werfen zwei oder mehr Schiedsverfahren nach diesen Bedingungen im Wesentlichen dieselben Rechts- oder Tatfragen auf, kann jede Partei deren Verbindung zu einem einzigen Schiedsverfahren beantragen; das Swiss Arbitration Centre entscheidet darüber nach der Schweizerischen Schiedsordnung .
Keine Sammel- oder Gruppenverfahren. Ansprüche werden ausschließlich im eigenen Namen geltend gemacht, nicht als Kläger oder Gruppenmitglied in einem Sammel-, Gruppen-, verbundenen oder Repräsentativverfahren. Der vorstehende Absatz bleibt vorbehalten.
Ist die Ungleichbehandlung von Kunde und CashXChain nach dieser Ziffer oder das Recht von CashXChain, staatliche Gerichte anzurufen, unwirksam oder undurchsetzbar, gilt diese Ziffer so, als wären beide Parteien verpflichtet, sämtliche Ansprüche im Schiedsverfahren zu den vorstehenden Bedingungen auszutragen. Ist der Absatz zur Verfahrensverbindung oder der Absatz zu Sammel- und Gruppenverfahren unwirksam oder undurchsetzbar, bleibt diese Ziffer im Übrigen einschließlich der Schiedsvereinbarung in vollem Umfang bestehen.
6. Stets vor staatlichen Gerichten zulässige Angelegenheiten
Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem EFTA-Staat kann jede Partei ein zuständiges staatliches Gericht um einstweiligen Rechtsschutz und Sicherungsmaßnahmen einschließlich Unterlassungsverfügungen ersuchen. Für Kunden mit Sitz andernorts ist der Notschiedsrichter nach der Schweizerischen Schiedsordnung der einzige Rechtsbehelf des Kunden für einstweiligen Rechtsschutz und Sicherungsmaßnahmen; CashXChain kann daneben jedes zuständige staatliche Gericht anrufen.
CashXChain kann in jedem Fall vor jedem zuständigen staatlichen Gericht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden, geltend machen:
- Ansprüche auf Zahlung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, einschließlich Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sowie der Vollstreckung nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG ); und
- Ansprüche wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.
Dieser Absatz steht allein CashXChain zu und erstreckt sich nicht auf Feststellungsklagen.
7. Selbständigkeit der Regelungen
Die Ziffern 3 bis 9 sowie jeder einzelne Absatz darin sind selbständige und voneinander unabhängige Regelungen. Ist eine von ihnen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Regelungen in vollem Umfang bestehen. Insbesondere berührt die Unwirksamkeit des Rechts von CashXChain, nach Ziffer 4 das Schiedsverfahren zu wählen, die nach derselben Ziffer vereinbarte ausschließliche Zuständigkeit nicht, und die Unwirksamkeit dieser ausschließlichen Zuständigkeit berührt weder das Recht von CashXChain, das Schiedsverfahren zu wählen, noch das Recht, Verfahren vor den in derselben Ziffer genannten Gerichten einzuleiten.
8. Ausschließlich Geschäftskunden
Die Plattform wird ausschließlich Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Kunde sichert zu, dass er diesen Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher schließt und dass die Person, die diese Bedingungen annimmt, zu seiner Vertretung befugt ist. CashXChain prüft die Unternehmereigenschaft im Rahmen des Onboardings.
9. Was diese Regelung nicht berührt
Diese Seite regelt das auf den Vertrag anwendbare Recht und den Gerichtsstand für Streitigkeiten. Sie berührt und beschränkt nicht:
- das für uns oder unsere lizenzierten Partner geltende Aufsichts- und Finanzmarktrecht;
- Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionspflichten;
- die Datenschutz-Grundverordnung einschließlich der Zuständigkeit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht als unserer federführenden Aufsichtsbehörde;
- Steuer-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht; und
- Rechte des geistigen Eigentums, die dem Recht des Staates unterliegen, für den Schutz beansprucht wird.
10. Sprache
Rechtlich maßgeblich ist die englische Fassung dieser Seite sowie jedes weiteren Dokuments dieses Legal Center. Dies gilt ausnahmslos. Die deutschen Fassungen dienen ausschließlich der Vereinfachung und sind unverbindlich. Bei Abweichungen geht die englische Fassung vor; dies gilt auch in Verfahren nach dieser Seite.
11. Wirkung auf andere Dokumente
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die API-Partnerbedingungen und jedes weitere Dokument dieses Legal Center unterliegen dem anwendbaren Recht sowie den Gerichtsstands- und Sprachregelungen dieser Seite. Kein anderes Dokument bestimmt ein abweichendes anwendbares Recht, einen abweichenden Gerichtsstand oder eine abweichende maßgebliche Sprachfassung.