Skip to Content
Unternehmen & RechtlichesRegulatorischer Status & Partneroffenlegung

Regulatorischer Status & Partneroffenlegung

Version 4.0 · Gültig ab 1. September 2026 · Zuletzt geprüft 27. August 2026

PDF herunterladen

Diese Seite stellt den eigenen regulatorischen Status von CashXChain dar, die lizenzierten Institute, über die die regulierten Teile unserer Dienstleistung erbracht werden, und wer die Stablecoins ausgibt, über die abgewickelt wird.

Jede nachstehend genannte Zulassung ist mit dem öffentlichen Registereintrag der zuständigen Behörde verlinkt, damit nichts davon uns geglaubt werden muss. Konnten wir etwas nicht anhand des Registers selbst bestätigen, weist der betreffende Eintrag darauf hin und nennt, auf wessen Angabe er stattdessen beruht.

1. Unser regulatorischer Status

Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) und die CashXChain Inc. sind ausschließlich Anbieter technischer Infrastruktur. Keine der beiden Gesellschaften ist eine Bank, ein Kreditinstitut, ein zugelassenes Zahlungsinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Makler, eine Wertpapierfirma oder ein Finanzberater, und keine ist als solche nach PSD2 , MiCAR , KWG , ZAG  oder einer sonstigen finanzaufsichtsrechtlichen Regelung beaufsichtigt (alle Quellen abgerufen am 19. August 2026). Keine der beiden Gesellschaften hält, überträgt oder verwahrt Gelder, und keine erbringt Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Sämtliche regulierten Zahlungsdienste, Umwandlungen von Krypto-Werten, Fiat-On- und -Off-Ramps, Verwahrung und Abwicklung führen ausschließlich lizenzierte und beaufsichtigte Partnerinstitute im eigenen Namen und unter ihren eigenen Zulassungen aus. Die Nutzung der CashXChain-Plattform begründet kein Finanzdienstleistungsverhältnis mit der CashXChain UG (haftungsbeschränkt) oder der CashXChain Inc.

Konzernstruktur. Die CashXChain Inc. (Delaware, USA) ist die Muttergesellschaft der CashXChain-Gruppe und hält die Schutzrechte der Gruppe. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist derzeit die einzige operative Gesellschaft. Im Rahmen der laufenden gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung wird die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CashXChain Inc.; bis zum Abschluss dieser Umstrukturierung hält die CashXChain Inc. keine Anteile an der CashXChain UG (haftungsbeschränkt). Mit dem Wachstum der Plattform sind weitere lokale Tochtergesellschaften in anderen Rechtsordnungen geplant.

2. Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie CashXChain nutzen, nutzen Sie eine Technologieplattform, die regulierte Dienstleistungen verbindet und orchestriert. Die regulierten Schritte der Zahlung, Währungsumrechnung, Verwahrung und Abwicklung führen unsere lizenzierten Partnerinstitute aus, jeweils im eigenen Namen und unter eigener Zulassung. Ihre Gelder werden zu keinem Zeitpunkt von CashXChain gehalten.

3. Auf einen Blick

WerWas er tutIhr VertragspartnerBeaufsichtigt durchStatus
CircleGibt USDC und EURC ausCircle Internet Financial Europe SAS (EWR)ACPR / Banque de FranceIm Einsatz
SokinKonten auf eigenen Namen, Zahlungen, WährungsumrechnungPlata Capital Canada Inc.FINTRAC, Bank of CanadaIm Einsatz
StablegateStablecoin-Transit und -AbwicklungSTGG AG oder Coinder sp. z o.o.FINMA-anerkannte SRO, Mitglied Nr. 101275Im Einsatz
StripeKartenakzeptanz und ZahlungsabwicklungStripe Technology Europe, LimitedCentral Bank of IrelandIm Einsatz
BinanceUmfang nicht festgelegtIn Prüfung
CoinbaseDeveloper Platform und Embedded WalletsIn Prüfung

Circle ist Emittent und kein Partner: Sie halten einen von Circle ausgegebenen Token, treten über uns aber in kein Vertragsverhältnis mit Circle. Die vier darunter stehenden Zeilen sind Partner; zu jedem von ihnen treten Sie neben Ihrem Vertrag mit uns in ein eigenes Vertragsverhältnis. Welche Partnerbedingungen Sie annehmen und auf welchem Weg, regelt Ziffer 6 der AGB; das wird hier nicht wiederholt. Die beiden mit In Prüfung gekennzeichneten Einträge erbringen heute keinen Teil der Dienstleistung.

4. Stablecoin-Emittent

Circle

Rechtsträger. Im Europäischen Wirtschaftsraum werden sowohl USDC als auch EURC von der Circle Internet Financial Europe SAS ausgegeben, der französischen Tochtergesellschaft von Circle. Außerhalb des EWR gibt die Circle Internet Financial, LLC USDC aus.

Rolle. Gibt die Stablecoins aus, über die abgewickelt wird, löst sie ein und hält die sie deckenden Reserven. Circle ist Stablecoin-Emittent und kein Zahlungs- oder Verwahrpartner von CashXChain; diese Offenlegung hält beide Rollen auseinander.

Regulatorischer Status — EWR. Die Circle Internet Financial Europe SAS ist mit Wirkung zum 1. Juli 2024 von der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR), der bei der Banque de France angesiedelten französischen Aufsichtsbehörde, als E-Geld-Institut nach der E-Geld-Richtlinie (EMD2 ) zugelassen und darf im Rahmen dieser Zulassung Zahlungsdienste erbringen. Die Zulassung ist im französischen REGAFI-Register  eingetragen (abgerufen am 27. August 2026); dort lässt sie sich überprüfen.

Regulatorischer Status — außerhalb des EWR. Circle verfügt seit 2015 über eine New York BitLicense des New York State Department of Financial Services  (abgerufen am 19. August 2026), ist bei FinCEN als Money Services Business registriert und hält Money-Transmitter-Lizenzen in den Vereinigten Staaten, die Circle auf seiner eigenen Lizenzseite  (abgerufen am 27. August 2026) einzeln nach Bundesstaat auflistet. Am 10. Juli 2026 erhielt Circle die endgültige Genehmigung des OCC  (abgerufen am 19. August 2026) zum Betrieb der Circle National Trust, einer bundesrechtlich beaufsichtigten National Trust Bank für die treuhänderische Verwahrung digitaler Vermögenswerte, sowie über weitere Zulassungen im Vereinigten Königreich, in Singapur, auf Bermuda und in Kanada.

Wie MiCAR  diese Token einordnet. Sowohl USDC als auch EURC sind E-Geld-Token und unterliegen damit Titel IV der MiCAR  und nicht Titel III. Titel III gilt für vermögenswertreferenzierte Token, die auf einen Korb und nicht auf eine einzige amtliche Währung Bezug nehmen; das ist bei keinem der beiden Token der Fall. Zwei Folgen des Titels IV sind für Inhaber praktisch bedeutsam, und beide lassen sich nachprüfen statt unterstellen:

  • Der Emittent muss ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlichen. Circle veröffentlicht für jeden Token eines: MiCA USDC White Paper  und MiCA EURC White Paper  (beide abgerufen am 27. August 2026).
  • Inhaber haben jederzeit einen Anspruch auf Rücktausch zum Nennwert. Die MiCA Redemption Policy  von Circle (abgerufen am 27. August 2026) beschreibt, wie dieser Anspruch geltend gemacht wird.

Reserven. Circle veröffentlicht die Zusammensetzung der Reserven sowie monatliche Bestätigungen Dritter unter circle.com/transparency  (abgerufen am 27. August 2026).

Warum das für Sie zählt. Die Abwicklung läuft über einen Token; damit gehören dessen Emittent und die für ihn geltenden Regeln zu Ihrem Risikobild, auch wenn Sie mit ihm keinen Vertrag schließen. Ein E-Geld-Token nach Titel IV ist bei einem beaufsichtigten Emittenten zum Nennwert einlösbar — genau deshalb wickeln wir über diese beiden ab und nicht über einen Token, der weder das eine noch das andere bietet.

Dokumente. Lizenzen  · EEA Terms of Use  · USDC Terms  · EURC Terms  · MiCA Redemption Policy  · Datenschutzerklärung  · Transparenz und Reserven  (alle abgerufen am 27. August 2026)

5. Unsere regulierten Partner

Jedes der nachstehenden lizenzierten Institute führt regulierte Schritte unserer Dienstleistung unter seiner eigenen Zulassung, im eigenen Namen und in eigener aufsichtsrechtlicher Verantwortung aus.

Sokin

Rechtsträger. Plata Capital Canada Inc., handelnd unter dem Namen Sokin. 333 Bay Street, Suite 2400, Toronto ON M5H 2T6, Kanada. Sokin ist ein Handelsname, den Gesellschaften der Plata-Capital-Gruppe führen. Namensinhaberin innerhalb der Gruppe ist die Plata Capital Limited, eingetragen in England und Wales unter der Registernummer 10958599, eingetragener Sitz c/o Mishcon de Reya, Africa House, 70 Kingsway, London WC2B 6AH (Companies House , abgerufen am 26. August 2026). Ihr Vertragspartner ist die kanadische Gesellschaft.

Rolle. Konten auf Ihren eigenen Firmennamen, inländische und internationale Zahlungen sowie Währungsumrechnung.

Regulatorischer Status. Sokin gibt in seinen Platform Terms & Conditions und auf seiner Regulierungsseite an, dass die Plata Capital Canada Inc. beim Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC) als Money Services Business unter der Registernummer M19963277 sowie bei der Bank of Canada nach dem Retail Payment Activities Act registriert ist. Anders als bei den übrigen Zulassungen auf dieser Seite konnten wir diese Registrierungen nicht anhand der Register selbst bestätigen; der Eintrag gibt daher wieder, was Sokin angibt, und nicht, was wir geprüft haben.

Die übrige Gruppe. Sokin tritt in jeder Rechtsordnung über eine andere Gesellschaft auf; entsprechend unterscheiden sich die Zulassungen. Die Tabelle gibt die Regulierungsseite von Sokin  wieder (abgerufen am 27. August 2026); wir haben die Einträge nicht anhand der einzelnen Register überprüft. Sie steht hier, damit sich ein anderswo begegnender Verweis einordnen lässt — keine dieser Gesellschaften außer der kanadischen ist Ihr Vertragspartner, und auf keine ihrer Zulassungen wird in unserer Dienstleistung abgestellt.

RechtsordnungGesellschaftBehörde und Kennzeichen
Kanada — IhrePlata Capital Canada Inc.FINTRAC Money Services Business M19963277; Bank of Canada nach dem RPAA
EWRPlata Capital Europe AS, OsloFinanzaufsicht Norwegens, E-Geld-Institut, FRN 995073064, in die EU passportiert
Vereinigtes KönigreichPlata Capital UK LimitedFinancial Conduct Authority, E-Geld-Institut, Referenz 1029250. Zudem Vertriebspartnerin der Modulr FS Limited (FCA FRN 900573)
Vereinigte StaatenPlata Capital USA, Inc.FinCEN Money Services Business 31000333679106; Money-Transmitter-Lizenzen der Bundesstaaten beantragt
AustralienSokin Australia Pty LtdASIC, AFSL 536975; bei AUSTRAC eingetragener Remittance Dealer; AFCA-Mitglied 92855
VAESokin DIFC LimitedDubai Financial Services Authority, Money Service Provider der Kategorie 3D, FRN F011898

Annahme. Die Sokin Terms and Conditions nehmen Sie über uns an, indem Sie unsere AGB annehmen; der Nachweis dieser Annahme geht mit Ihren Onboarding-Unterlagen an Sokin. Sokin führt anschließend seine eigene Unternehmensprüfung durch, bevor Ihre Konten eröffnet werden.

Operative Grenzen. Kartenakzeptanz und Kartenausgabe sind über die eingebettete Lösung nicht verfügbar. Die Unterstützung von Stablecoins beschränkt sich auf USDT und USDC in den Netzwerken Ethereum und Tron. Konten auf Ihren eigenen Firmennamen gibt es in GBP, EUR, USD und CAD; andere Währungen werden auf Sammelkonten im Namen von Sokin mit einer Sie identifizierenden Referenz geführt.

Warum wir mit Sokin arbeiten. Ein Konto auf den eigenen Namen des Kunden — und kein Anteil an einem Sammelkonto — hält die Gelder beim lizenzierten Institut und uns aus dem Zahlungsfluss heraus. Sokin stellt solche Konten in den von uns bedienten Korridoren bereit und wickelt dort jeweils über die lokalen Zahlungswege ab.

Dokumente. Platform Terms & Conditions  (PDF, datiert März 2026) · Datenschutzerklärung  · Regulierung von Sokin  (alle abgerufen am 27. August 2026)

Sokin tritt nicht unmittelbar an Ihre eigenen Kunden heran. Benötigt Sokin weitere Angaben zu einer Zahlung oder zu Ihnen, wendet es sich an uns, und wir kommen auf Sie zu.

Stablegate

Rechtsträger. STGG AG, auftretend unter dem Markennamen Stablegate. Dammstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz. Handelsregister des Kantons Zug, CHE-282.984.669. Vertreten durch Boris Mozer, Director.

Rolle. Stablecoin-Transit und -Abwicklung.

Regulatorischer Status. Ein Schweizer Finanzintermediär, der Sorgfalts-, Überwachungs- und Meldepflichten nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG/AMLA)  erfüllt. Nach seinen Terms of Business ist er Mitglied einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation  (abgerufen am 27. August 2026) unter der Mitgliedsnummer 101275. Er ist nicht unmittelbar von der FINMA lizenziert und weder nach MiCAR  noch von einer Finanzaufsichtsbehörde der EU oder des EWR zugelassen. Die SRO-Mitgliedschaft ist eine Beaufsichtigung zu Zwecken der Geldwäschereibekämpfung; sie ist keine Bewilligung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Wir sagen das so, statt einen Verweis auf die FINMA für mehr stehen zu lassen, als er trägt.

Vertragspartner. Nach den Terms of Business bestimmt Stablegate den Vertragspartner im Onboarding; das kann entweder die STGG AG in der Schweiz oder die Coinder sp. z o.o., Romana Dmowskiego 3/9, 50-203 Wrocław, Polen (KRS 0001019528), ein registrierter Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, sein. Welche der beiden es wird, entscheidet Stablegate in seinem eigenen Onboarding, und damit auch, welches Recht für Ihren Vertrag mit ihm gilt.

Warum wir mit Stablegate arbeiten. Der Wechsel zwischen amtlicher Währung und einem Stablecoin verlangt einen Kontrahenten, der zu Zwecken der Geldwäschereibekämpfung beaufsichtigt ist und sowohl über SEPA als auch über öffentliche Netzwerke abwickelt. Stablegate leistet beides unter einem Vertrag.

Dokumente. Terms of Business  (abgerufen am 27. August 2026) · Datenschutzerklärung  · Nicht bediente Länder  · Nicht bediente Geschäftszweige  · Dokumentenanforderungen  (alle abgerufen am 19. August 2026)

Im eigenen Onboarding von Stablegate können Sie um eine Reverse-Solicitation-Erklärung gebeten werden. Diese Erklärung besteht zwischen Ihnen und Stablegate; wir erheben sie weder noch bewahren wir sie auf.

Stripe

Rechtsträger. Stripe Technology Europe, Limited. Anschrift nach dem Register der Central Bank of Ireland: P.O. Box 559, Dublin 1, Irland.

Rolle. Kartenakzeptanz und Zahlungsabwicklung.

Regulatorischer Status. Zugelassen als E-Geld-Institut nach Regulation 9 der European Communities (Electronic Money) Regulations 2011 (in der geltenden Fassung), mit denen die EMD2  in Irland umgesetzt wurde, und beaufsichtigt durch die Central Bank of Ireland. Das Register führt den Rechtsträgertyp als „E-Money Institutions PSD2 ”, was das Passporting im gesamten EWR umfasst.

Warum wir mit Stripe arbeiten. Kartenakzeptanz setzt einen im EWR zugelassenen Acquirer voraus. Stripe deckt die von unseren Kunden genutzten Kartenwege ab und wickelt in dieselben Korridore ab, in denen wir tätig sind.

Dokumente. Registereintrag der Central Bank of Ireland, Referenz C187865  (abgerufen am 27. August 2026) · Rechtliche Seiten von Stripe (Irland)  · Connected Account Agreement  · Services Agreement  · Datenschutzerklärung  (alle abgerufen am 19. August 2026)

Das Stripe Connected Account Agreement bezeichnet unseren Vertrag mit Ihnen als „Platform Provider Agreement”. Haben Sie keinen Zugang zum Stripe Dashboard, verweist Sie diese Vereinbarung für Support zu den Stripe-Leistungen an uns und nicht an Stripe.

6. In Prüfung

Keiner der beiden nachstehenden Anbieter erbringt heute einen Teil unserer Dienstleistung. Sie stehen hier, weil sie aktiv geprüft werden und wir lieber benennen, was in Betracht gezogen wird, als es später unerklärt auftauchen zu lassen. Auf keine Zulassung eines der beiden wird in dieser Offenlegung Bezug genommen oder abgestellt. Kommt eine Zusammenarbeit zustande, rückt sie mit dem lizenzierten Rechtsträger, seiner Rolle und seinem Registereintrag in den vorstehenden Abschnitt auf, in derselben Form wie die dortigen Partner.

Binance

In Prüfung als Partner. Der Umfang einer möglichen Zusammenarbeit, der vertragschließende Binance-Rechtsträger und dessen Zulassung sind sämtlich offen; es gibt hier daher nichts anzugeben und nichts zu verlinken.

Coinbase

In Prüfung als Partner für die Coinbase Developer Platform und Embedded Wallets. Der vertragschließende Rechtsträger und die Zulassung, auf die abgestellt würde, stehen nicht fest.

Ein Punkt gehört davon getrennt, weil er bereits zutrifft: Die Coinbase, Inc. und die Coinbase Crypto Services, LLC verarbeiten heute personenbezogene Daten für uns in den Validierungsumgebungen v1 und v2 — internen Vorproduktionsumgebungen ohne Kundentransaktionen. Diese Verarbeitung ist in unserer Liste der Unterauftragsverarbeiter offengelegt. Es handelt sich um ein Auftragsverarbeitungsverhältnis und nicht um eine regulierte Partnerbeziehung; es verleiht unserer Live-Dienstleistung keinerlei Zulassung.

7. Unsere Technologieanbieter

Die folgenden Anbieter stellen ausschließlich Infrastruktur bereit und erbringen keinen regulierten Finanzschritt: Cloudflare (Netzwerk, Sicherheit und cookielose Analyse), Amazon Web Services (Cloud-Hosting, Frankfurt), Resend (transaktionsbezogene E-Mails) und Google Workspace (Produktivität und E-Mail). Vollständige Angaben zu Verarbeitung, Orten und Übermittlungsgarantien stehen in unserer Liste der Unterauftragsverarbeiter.

8. Schutzrechte

Die zentralen Methoden hinter unserer Dienstleistung sind durch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)  eingetragene und in DPMAregister  (beide abgerufen am 26. August 2026) recherchierbare Gebrauchsmuster geschützt; das vollständige Portfolio mit jedem Registereintrag steht unter Schutzrechte & Urheberrecht.

9. Lizenzen und Registrierungen

Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) und die CashXChain Inc. halten selbst keine Finanzdienstleistungslizenzen. Unsere gesellschaftsrechtlichen Registrierungen sind in der Übersicht Lizenzen & Registrierungen aufgeführt.

10. Aktualisierungen und Kontakt

Wir halten diese Seite aktuell, während sich unsere Arrangements entwickeln; ein Partner wird hier aufgenommen oder entfernt, bevor die Änderung die Dienstleistung erreicht. Fragen können an compliance@cashxchain.com oder legal@cashxchain.com gerichtet werden.