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Compliance & FinanzkriminalitätÖffentliche Sanktionserklärung

Öffentliche Sanktionserklärung

Version 1.1 · Gültig ab 1. September 2026 · Zuletzt geprüft 27. August 2026

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1. Unsere Verpflichtung

Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) („CashXChain”) unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen, die geltenden Finanzsanktionen unterliegen, und verarbeitet keine Transfers, an denen solche Personen oder Unternehmen beteiligt sind. Wir führen Screenings durch, um dies zu verhindern, und lehnen ein Geschäft ab, sofern ein bestätigter Treffer vorliegt.

2. Die von uns angewendeten Sanktionen

Wir screenen gegen Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie gegen geltende deutsche und nationale Sanktionen.

3. Was wir screenen und wann

Wir screenen Kunden, deren wirtschaftlich Berechtigte und, soweit relevant, Transaktionsgegenparteien beim Onboarding, während der Geschäftsbeziehung und bei Änderungen der Sanktionslisten. Das Screening für den regulierten Schritt wird von unserem lizenzierten Partner im Rahmen seiner eigenen Pflichten durchgeführt.

4. Was bei einem Treffer geschieht

Wird ein Treffer bestätigt, blockieren oder verweigern wir die Transaktion oder die Geschäftsbeziehung, soweit das Gesetz dies verlangt; müssen Gelder eingefroren werden, erfolgt dies durch den lizenzierten Partner, der die Gelder hält. Das Gesetz kann uns daran hindern, den Grund zu erläutern.

5. Keine Umgehung

Wir handeln nicht auf Anweisungen, die darauf abzielen, Sanktionen zu umgehen, einschließlich Transfers, bei denen eine sanktionierte Partei der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte ist, auch wenn sie nicht die benannte Gegenpartei ist, sowie einschließlich der Aufteilung oder zeitlichen Steuerung von Transfers, um Kontrollen zu umgehen.

6. Kontakt

Fragen zu dieser Erklärung können an compliance@cashxchain.com gesendet werden.