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Compliance & FinanzkriminalitätÖffentliche Erklärung zur Geldwäscheprävention

Öffentliche Erklärung zur Geldwäscheprävention

Version 1.0 · Gültig ab 1. September 2026 · Zuletzt geprüft 27. August 2026

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1. Unsere Verpflichtung

CashXChain hat sich der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschrieben. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist kein Verpflichteter im Sinne von § 2 GwG ; sie trifft daher keine unmittelbare Meldepflicht nach § 43 GwG  und keine Einfrierpflicht nach § 46 GwG . Die regulierten Schritte unseres Dienstes und die damit verbundenen Geldwäschepräventionspflichten – einschließlich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, der Überwachung, der Verdachtsmeldungen und etwaiger Einfrierungen – werden von unseren lizenzierten Partnerinstituten innerhalb ihres eigenen aufsichtsrechtlichen Rahmens wahrgenommen. CashXChain betreibt die Technologie- und Orchestrierungsebene, wendet hohe Standards an, unterstützt die Kontrollen der Partner und kooperiert umfassend mit den Partnern und den Behörden. Wir behalten uns (i) weitreichende vertragliche Zugangskontrollen zur Plattform und (ii) freiwillige Melderechte vor und üben diese nach eigenem Ermessen aus.

2. Standards, denen wir folgen

Als bewährte Praxis ist unser internes Geldwäschepräventionsprogramm nach Standards ausgerichtet, die dem deutschen, dem Recht der Europäischen Union, dem Recht der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und Kanadas sowie den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) entnommen sind.

3. Wer verantwortlich ist

Obwohl wir gesetzlich nicht zur Bestellung verpflichtet sind, haben wir als bewährte Praxis einen Geldwäschebeauftragten (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) benannt. Der MLRO ist Dr. Martin Israel, Geschäftsführer, erreichbar über die unten stehenden Kontaktdaten. Ein stellvertretender MLRO wird benannt, sobald wir Verpflichteter werden oder mit dem Wachstum des Unternehmens.

4. Kenntnis unserer Kunden

Vor Beginn einer Geschäftsbeziehung überprüfen wir und unser Partner das Unternehmen sowie die Personen, die es besitzen und kontrollieren. Wir treten in keine Geschäfte mit einem Unternehmen ein, das wir nicht überprüfen können.

5. Sanktionen

Wir gleichen Kunden, deren Eigentümer und deren Vertragspartner mit den geltenden Sanktionslisten ab und lehnen Geschäfte bei einem bestätigten Treffer ab. Unsere vollständige Position ist in unserer Öffentlichen Sanktionserklärung dargelegt.

6. Überwachung und Meldung

Unsere lizenzierten Partner überwachen Transaktionen auf Anzeichen von Finanzkriminalität und erstatten die ihnen als Verpflichteten obliegenden Meldungen, unter anderem an die deutsche Financial Intelligence Unit. Obwohl CashXChain selbst kein Verpflichteter ist, behalten wir uns das Recht vor, freiwillige Meldungen an die zuständigen Behörden zu erstatten – einschließlich Strafanzeigen nach § 158 StPO  und freiwilliger Verdachtsmeldungen nach § 261 Abs. 8 StGB  –, sofern wir Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder andere schwere Straftaten feststellen. Wir tun dies nach Treu und Glauben und unabhängig von jeglicher aufsichtsrechtlichen Verpflichtung. Sofern das Gesetz uns untersagt, einem Kunden mitzuteilen, dass eine Meldung erfolgt ist, werden wir dies nicht tun.

7. Informationen, die Transfers begleiten

Angaben zum Auftraggeber und zum Empfänger begleiten jeden Transfer, wie es das Gesetz verlangt. Transfers erfolgen ausschließlich zwischen Konten, die bei regulierten Anbietern geführt werden, nicht zu oder von selbst gehosteten Wallets. Dies wird in unserem Travel-Rule-Hinweis näher erläutert.

8. Aufzeichnungen und Schulungen

Die fünfjährige Aufbewahrung von Geldwäschepräventionsunterlagen, die für die regulierten Schritte gilt, wird von unseren lizenzierten Partnern als den Verpflichteten erfüllt. Wir bewahren unsere eigenen Geschäfts- und Buchführungsunterlagen für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume auf, zusammen mit Aufzeichnungen über etwaige von uns erstattete freiwillige Meldungen. Unsere Mitarbeiter erhalten Schulungen zur Geldwäscheprävention, und unsere Kontrollen werden regelmäßig überprüft.

9. Kontakt

Sie erreichen unsere Compliance-Funktion unter compliance@cashxchain.com.